November 2021
Anthropolog*innen wissen schon lange: Das Erfolgsgeheimnis des Homo Sapiens ist seine Arbeitsteilung und die gute Vernetzung untereinander. Im Landtag ist dies besonders greifbar. Nur durch Kooperation von Spezialist*innen ist es möglich, gute Politik für etwas so Komplexes wie die moderne Gesellschaft zu machen. Auch wenn wir Abgeordnete immer auch einen allgemeinen Blick haben müssen, so haben wir doch alle unsere Spezialgebiete. Bei mir sind das insbesondere Migration, Justiz und Tourismus. Aktuell beschäftigen mich besonders drei konkrete Themen: Bleiberechtsperspektiven, Strafvollzug und Wahlrechtsreform.
Bleiberechtsperspektiven von geduldeten Menschen
Geduldeten Menschen droht jederzeit eine Abschiebung. Aus verschiedenen Gründen bleiben viele Menschen trotz Duldung teilweise über Jahre hinweg in Deutschland. Oftmals integrieren sie sich in dieser Zeit in die Gesellschaft, nehmen eine Arbeitsstelle an und lernen Deutsch. Im Koalitionsvertrag haben wir daher festgehalten: „Wer arbeitet und sich integriert hat, soll bleiben dürfen.“
Ich setze mich für die Umsetzung dieses Versprechens ein. Es muss ein Zeichen gesendet werden, dass es eben nicht egal ist, was die Menschen nach einem negativen Asylbescheid machen. Dafür braucht es weitreichendere Bleiberechtsperspektiven auch bei einer Duldung. Ich hoffe hier auch auf die neue Bundesregierung und eine positive Reform des Aufenthaltsgesetzes.
Auf Resozialisierung ausgerichteter Strafvollzug
Norwegen zeigt, dass ein Justizvollzug, der sich konsequent an Resozialisierung der Inhaftierten ausrichtet, anders aussieht. Es ist Aufgabe des Staates, den Straftäter*innen neue Lebensperspektiven zu öffnen. Eine Wieder-Eingliederung von Straftäter*innen in die Gesellschaft ist das beste Mittel, um erneute Straftaten zu vermeiden. In der letzten Legislaturperiode wurden in der AG „Moderner Strafvollzug“ der Regierungsfraktionen wichtige Vorschläge dazu erarbeitet.
Als Strafvollzugsbeauftragte der Grünen Fraktion setze ich mich für eine Umsetzung dieses Konzeptes ein. Außerdem besuche ich regelmäßig Justizvollzugsanstalten im ganzen Land, um mir vor Ort ein Bild zu machen und spreche mit Fachverbänden.
Wahlrechtsreform
Schon in der letzten Legislatur sollte das 2-Stimmen-Wahlrecht sowie das Wählen ab 16 Jahren kommen. Leider hat dies nicht geklappt. Nun kommt es aber ganz sicher! Es ermöglicht uns als Grüner Partei zu einem repräsentativeren Landtag beizutragen. Wichtig ist mir hierbei zu betonen: Wir schaffen als Landtag „nur“ die gesetzliche Möglichkeit für mehr Repräsentanz – ergreifen und ausgestalten müssen dies die Parteien! Hier erwarte ich von uns Grünen, diese Diskussion offen zu führen.
Als Vorsitzende des Arbeitskreises Justiz, Verfassung und Migration bin ich eng bei der Gestaltung der Wahlrechtsreform beteiligt. Aus meiner Sicht haben wir gemeinsam mit der CDU- und SPD-Fraktion einen guten Gesetzentwurf entwickelt, der sehr bald verabschiedet werden wird.
Mit herzlichen Grüßen
Eure Daniela Evers
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