Der neue Nahverkehrsplan – wirklich ein Schritt zur Mobilitätswende?

Der Entwurf des Nahverkehrsplans 2021 des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) ist derzeit in der öffentlichen Anhörung. Er wird für die kommenden fünf Jahre das Angebot des ÖPNV (außer S-Bahn) bestimmen und daher auch darüber entscheiden, ob die (Klima-) Ziel der Landesregierung umsetzbar werden. Der AK Mobilität Freiburg & Region erläutert Hintergründe und ermuntert grüne Mandatsträger*innen zu engagierten Positionen, um mehr Mobilität durch Nutzung des ÖPNV zu erreichen.

„Das Ziel der Landesregierung, die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis 2030 (Bezugsjahr 2010) zu verdoppeln, stellt einen zentralen Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele dar. Die (…) Studie ÖPNV-Report Baden-Württemberg hat gezeigt, dass dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann. Dafür bedarf es jedoch gemeinsamer Kraftanstrengung und der Zusammenarbeit aller relevanten Akteure des öffentlichen Nahverkehrs.“ (Quelle: Ministerium für Verkehr B-W, ÖPNV-Strategie 2030).

Zahlreiche Kommunen diskutieren den Entwurf

Die Zielvorgabe des Landes ist also klar. Doch wie wird dieses Ziel in unserer Region umgesetzt? Hier ist der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) für die Angebotsgestaltung des regionalen ÖPNV zuständig – nur der schienengebundene Nahverkehr liegt in der Verantwortung des Landes. Der ZRF stellt Nahverkehrspläne auf, die alle fünf Jahre fortzuschreiben sind. Dieses Jahr (2021) soll ein neuer Nahverkehrsplan verabschiedet werden. Deshalb finden in diesen Wochen in zahlreichen Kommunen in der Region des ZRF, also den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und der Stadt Freiburg, Anhörungen zum Entwurf des Nahverkehrsplanes statt. (Entwurf siehe: https://zrf.de/wp-content/uploads/2020/10/Anhoerungsentwurf_ZRF-NVP_2021.pdf)

ÖPNV als vollwertige Alternative zum KFZ-Verkehr entwickeln

Der Nahverkehrsplan dient den ÖPNV-Aufgabenträgern als Instrument zur Formulierung ihrer Zielvorstellungen für die Entwicklung des Nahverkehrsangebotes innerhalb der Laufzeit. „Ziel ist, den öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten Gesamtsystems als eine vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu entwickeln. Er soll dazu beitragen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes gesichert und verbessert sowie den Belangen des Klima- und Umweltschutzes und der Sicherheit und Zugänglichkeit des Verkehrs Rechnung getragen wird“, so im Anhörungsentwurf.

Kann der aktuelle Entwurf wirklich die Ziele des Landes erreichen?

Die Ziele des ZRF scheinen sich also mit denen des Landes zu decken. Doch können sie mit dem Nahverkehrsplanentwurf wirklich erreicht werden? Liniengestaltung und Bedienfrequenz, die beiden zentralen Bausteine des Planes, sind dabei entscheidend.

Schauen wir uns das genauer an. Der Nahverkehrsplan differenziert bei den Regionalbussen drei Kategorien:

  • Basislinien dienen vorrangig der Anbindung der Gemeinden des Verbandsgebietes, die nicht direkt an einer Schienenstrecke liegen. Ziel ist es, für diese Gemeinden eine dem SPNV-Angebot vergleichbare Erschließungsqualität herzustellen (SPNV = Schienenpersonennahverkehr). Angeschlossen wird die politische Gemeinde als Ganzes, die Anbindung von Ortsteilen erfolgt nur, sofern diese auf dem Linienweg der Basislinien liegen.
  • Vernetzungslinien ergänzen die Verkehrsleistungen im SPNV, indem sie geographische Bedienungslücken des SPNV schließen oder das Angebot im Schienenverkehr bedarfsgerecht ergänzen und verdichten, wenn dies aus Kapazitätsgründen oder in Absprache mit dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger des SPNV erforderlich wird. Darüber hinaus dienen sie der Verbindung über die Grenzen des Verbandsgebietes hinaus.
  • Erschließungslinien vervollständigen das Liniennetz im Regionalbusverkehr und haben vorrangig die Aufgabe, Teilorte in der Fläche mit ÖPNV-Leistungen zu versorgen und die notwendige Bedienung im Rahmen der Auszubildenden- und Schülerverkehre sicherzustellen. Hierzu zählen auch Linien, die regional bedeutsame touristische Ziele erschließen oder wichtige regionale Standorte von Industrie und Gewerbe außerhalb der eigentlichen (Wohn-) Siedlungsfläche für Berufspendler erreichbar machen. (Quelle: ZRF Nahverkehrsplan – Anhörungsentwurf S. 63).

Das Problem: Erschließungslinien sind nur an Schultagen aktiv

Während die Basislinien wie der SPNV im täglichen Stundentakt von 5-23 Uhr (Wochenende ab 7 Uhr) bedient werden sollen, sollen die Erschließungslinien – das ist die Mehrzahl der geplanten Buslinien! – nur an Schultagen fahren. Das bedeutet, dass nur an etwa der Hälfte der Tage eines Jahres hier ein Busverkehr stattfinden würde.

Ein Beispiel: Bad Krozingen Ortsteil Tunsel. Liegt etwa 4 Kilometer abseits des Hauptortes, zirka 2.000 Einwohner. Tunsel wird bisher werktags (auch an schulfreien Tagen) rund 27 Mal angefahren. An den Wochenenden rund 13 Mal. Zukünftig sollen nur an Schultagen 8 Busse fahren, an allen anderen Tagen gar keine Busse. Dieses Konzept widerspricht diametral den oben genannten Zielen des Nahverkehrsplanes und denen der ÖPNV-Strategie des Landes!

Wie kommt die Diskrepanz zwischen Zielen und konkreten Planungen zustande?

Es sollen im Vergleich zum bisherigen Angebot keine Mehrkosten entstehen. Da die politisch selbständigen Gemeinden besser gestellt werden sollen (Standard Basislinie) werden demzufolge alle nicht-selbständigen Orte gravierend schlechter gestellt. Es sei denn, sie liegen zufällig an einer Basislinie.

Wir als grüner AK Mobilität Freiburg & Region sagen:

Wenn wir uns an den Zielen des Landes und des Nahverkehrsplanes selbst orientieren wollen, ist die Schlechterstellung vieler Orte nicht tragbar. Stattdessen brauchen wir den Standard tägliche Bedienung im Stundentakt an allen Wochentagen zumindest für alle größeren Siedlungseinheiten – unabhängig von der Frage, ob diese politisch selbständig sind oder nicht.

Wir fordern eine bessere Finanzierung

Spannend ist die Frage der Finanzierung. Es bieten sich drei Optionen an:

  • Verstärktes finanzielles Engagement des Landes,
  • Finanzierung nach dem Subsidiaritätsprinzip: die betreffende politisch Gemeinde übernimmt die Mehrkosten,
  • Finanzierung nach dem Solidaritätsprinzip: die Kreise übernehmen die Mehrkosten und erhöhen dafür die Kreisumlage.

Umlagefinanzierter Mobilitätspass

Für eine bessere Finanzierung fordern wir für die Koalitionsverhandlungen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kommunen eine Nahverkehrsabgabe einführen können, z.B. in Form eines umlagefinanzierten Mobilitätspasses.

Mobil jeden Tag im Stundentakt

Wichtig aus Grüner Sicht ist, dass die gesteckten Ziele erreicht werden – und dazu braucht es den täglichen Stundentakt auf allen wichtigen Linien und für alle Ortschaften/Teilorte über 1.000 Einwohner an 7 Tagen die Woche.

Ein weiteres kontroverses Thema: Der NVP-Entwurf will Buslinien an Haltestellen von S-Bahnlinien und Straßenbahnen bringen. Das bedeutet teilweise eine Abweichung vom bisherigen Konzept, die Strecken zu wichtigen Zielen, z.B. Freiburg Hbf oder Uniklinik durchfahren zu lassen. Beispiel: Busse aus Au/Wittnau würden nur noch ins Vauban fahren.

Verdopplung des ÖPNV bis 2030

Mit dem Nahverkehrsplan des ZRF, der zu Ende 2021 verabschiedet werden soll, werden die Weichen für die kommenden 5 Jahre neu gestellt. Also müssen wir uns mit dem Plan auf den Weg machen, um die geforderte Verdoppelung des ÖPNVs bis 2030 erreichen zu können.

Autor*innen:
Andreas Quartier, Jakob Mangos, Monika Zimmermann und Raphael Buob

AK Mobilität Freiburg & Region

Kontakt: andreas@quartier.de

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